Personen, die Umgang mit asbesthaltigen Materialien haben, sowie Personen, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten, Tätigkeiten mit geringer Exposition durchführen und ASI-Arbeiten geringen Umfangs planen, leiten und beaufsichtigen.
Keine Voraussetzungen