Verantwortliche Fachkräfte (für die „Gaskonzession“) und MitarbeiterInnen im SHK- Handwerk (Vertragsinstallationsunternehmen), von Fachplanungsbüros, Netzbetreibern, Behörden usw.
Vermittlung der neuen technischen und rechtlichen Anforderungen sowie Änderungen bei Errichtung, Erweiterung und Instandhaltung von Gasinstallationen.