Ingenieure, Techniker und Meister aus dem Bereich SHK, mit mind. 2-jähriger einschlägiger Berufserfahrung, die als technisch verantwortliche Betriebsbeauftragte für Fachbetriebe nach § 62 WHG eingesetzt werden.
Rechtliche und technische Anforderungen an Aufstellung, sicherheitstechnische Ausrüstung und Prüfung von Erdwärmeanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Solaranlagen. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie einschlägige technische Regeln werden berücksichtigt.