Diese Fortbildung ist für an HÖV eingesetztem Personal (Mitarbeiter aus den Bereichen Montage, Instandhaltung usw.) geeignet. Sie ist für Monteure gedacht und ersetzt nicht ie für die betrieblich verantwortlichen Personen vorgeschriebene Fortbildung.
Seit Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV 08/2017) müssen auch die eingesetzen Monteure regelmäßig an einer einschlägigen Schulung teilnehmen, um über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben. Die Schulung ist dem Fachprüfer bei der durchgeführten vor-Ort- Betriebsüberwachung nachzuweisen.