Alle Mitarbeiter
Eine erfolgreich abgeschlossene Fachbetriebsschulung ermöglicht die Benennung eines Fachbetriebsleiters für die Mitgliedschaft in der ÜWG. Bitte beachten Sie hierbei, dass nur Fachbetriebsleiter eingetragen werden können, die den Meisterbrief haben oder einen Abschluss als staatlich geprüfter Techniker in einem einschlägigen Handwerk bzw. erfolgreicher Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums in einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung.